geändert am 21.09.2005 - Version Nr.: 1. 6
Dr. Dieter Porth Die Kreisverwaltung zeigt Flagge gegen den NS und zieht mit Verweis auf einen Erlass aus dem Jahre 1999 alle Kennzeichen mit der Abkürzung NS ein. Es soll ein allgemein nachhaltiges Interesse an der Tilgung dieser Abkürzung aus dem alltäglichen Leben geben. Die Kosten für die Umstellung übernimmt der Landkreis.
Wie viele Erlasse und Verordnungen schlummern unbeachtet in Verordnungen und Gesetzen?
Das Schlimme an der Nazizeit war, dass die Entmündigung der Juden schleichend vor sich ging. Auch heute geht die Tilgung der Erinnerungssymbole an die Nazizeit und an die schleichende Entrechtung der Juden schleichend vor sich. Mit der Tilgung der Erinnerung entfallen auch Anlässe für Vergleiche.:
Am Anfang der Nazizeit gab es zum Beispiel Arbeitsdienste für die arme Bevölkerung; - heute spricht man von 1-Euro-Jobs und Hartz-IV.
Porth: "Ich halte die Entscheidung für falsch, weil mir das informelle Selbstbestimmungsrecht der Autohalter und das Erinnern an die Nazizeit wichtiger als die Tilgung vermeintlicher Nazisymbole ist."
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[Göttingen - 09.09.05 - Pressemitteilung] [Quelle: Email]
Sämtliche NS-Kennzeichen werden eingezogen - Mehrzahl der Schilder entspricht Initialen der Halter
Die in der Vergangenheit vom Landkreis Göttingen vergebenen 63 NS-Kraftfahrzeug-Kennzeichen werden eingezogen. Die Kosten in Höhe von ca. 2000,-- € ♥ werden vom Kreis übernommen. Dies teilte der zuständige Dezernent, Erster Kreisrat Peter Jürgens, in einer Presseinformation als Ergebnis des Prüfauftrages des Landrates mit.
Diese Entscheidung des Landrates geht über die im entsprechenden Erlass des Nds. Wirtschaftsministers vom 28.04.1999 aus der Zeit des Amtsvorgängers hinaus. Darin wurde lediglich die Neuvergabe dieses Kennzeichens untersagt. Eine Einziehung von NS-Kennzeichen aus der Vorzeit ist darin nach Angaben des Dezernenten nicht vorgeschrieben.
"Mit der Beseitigung aller NS-Kraftfahrzeugschilder ist die Sache rückstandsfrei für die Zukunft bereinigt ♥ ", betonte Jürgens. Denn über die persönliche Überzeugung hinaus bestehe ein nachhaltiges öffentliches Interesse an der Entfernung von Abkürzungen aus der Zeit des Nationalsozialismus ♥ .
Auch wenn es sich bei der Mehrzahl der Erkennungszeichen wohl um die Initialen der Fahrzeughalter handelt ♥ , habe das öffentliche Interesse ♥ absoluten Vorrang vor individuellen Belangen. Allerdings sei es aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes unzulässig, bestimmte einzelne Autokennzeichen einzuziehen.
Jürgens unterstrich, dass die Kreisverwaltung nach Bekanntwerden der Bestimmungen Anfang 2005 keinerlei NS-Kennziffern vergeben hat ♥ . Abschließend verwies der Erste Kreisrat darauf, dass es hier keine Bundesregelung gebe. Bei dem Erlass handele es sich um eine niedersächsische Bestimmung.
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