geändert am 15.02.2006 - Version Nr.: 1. 18
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Dr. Dieter Porth Der Landkreis hat eine befristete Ausnahmegenehmigung, die Bauaufsicht eine Fachkraft/Fachkräftin mit der formalen Eignung zum höheren technischen Verwaltungsdienst zu beschäftigen. Die Ausnahmegenehmigung erteilte das niedersächsische Sozialministerium. Deshalb wurde die Beschwerde der SPD- Kreistagsfraktion abgelehnt, wobei sich die SPD an das Innenministerium gewandt hatte.
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[Göttingen - 25.01.06 - Pressemitteilung] [Quelle: Website]
Innenminister weist SPD-Beschwerde über Landkreis zurück
Der Nieders. Innenminister hat die Beschwerde der SPD-Kreistagsfraktion über die Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis Göttingen zurückgewiesen.
Dies gab Landrat Reinhard Schermann jetzt in einer schriftlichen Presseinformation bekannt.
Die SPD hatte sich beim Ministerium darüber beschwert, dass der Landkreis keinen Bediensteten mit der Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst beschäftigt und kommunalaufsichtliche Maßnahmen zur Herstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung gefordert.
Der Innenminister lehnte den Antrag der SPD auf ein kommunalaufsichtliches Tätigwerden mit der Begründung ab, dass die vom Landkreis beantragte Ausnahmegenehmigung durch das Nieders. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf 2 Jahre befristet erteilt worden sei. Die Zulassung einer Ausnahme war vom Landrat infolge des Ausscheidens einer Bediensteten mit der entsprechenden Qualifikation wegen Dienstunfähigkeit beantragt worden.
Der Landrat wies abschließend darauf hin, dass die Erteilung der Ausnahmegenehmigung durch das Sozialministerium bereits in der Öffentlichkeit bekannt war, als die SPD die Beschwerde erhob.
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Worauf achten die Politiker im Kreistag bei der Kontrolle der Verwaltung?