geändert am 04.01.2006 - Version Nr.: 1. 81

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Gemeinde

Die Stadt Göttingen legt beim Staatsgerichtshof Verfassungsbeschwerde ein, weil sie zur Erfüllung der freiwilligen Leistungen zu wenige Geld vom Land Niedersachsen bekommt.

Meldung aus dem Bereich: Finanzen

Dr. Dieter Porth Die Stadt Göttingen ist hoch verschuldet. Beim Hebesatz der Gewerbesteuer liegt Göttingen im oberen Drittel. Bei dem Hebesatz der Grundsteuer A und B gehört Göttingen zu den deutschen Spitzenreitern. Trotzdem kommt die Stadt mit dem Geld nicht lang und sie den und initiiert eine freiwillige Leistung nach der nächsten

Göttingen - x!-- Datum --x03.01.06 (set: 04.01.2006) - Pressemitteilung
Stadt Göttingen [ [Homepage] ] (Öffentlichkeitsarbeit: D. Johanson)

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[Göttingen - 03.01.06 - Pressemitteilung] [Quelle: Website]

Stadt klagt gegen Land Niedersachsen
Gemeinsam mit zehn anderen niedersächsischen Städten und Gemeinden hat die Stadt Göttingen Verfassungsbeschwerde gegen das Haushaltsbegleitgesetz 2006 des Landes eingereicht. Die von Prof. Dr. Hain (Universität Mainz) erstellte Antragsschrift ist am 29. Dezember vergangenen Jahres beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof eingegangen.
Neben Göttingen zählen zu den klagenden Kommunen u.a. die Städte Hannover, Oldenburg, Goslar und Wolfenbüttel. Die kommunale Verfassungsbeschwerde richtet sich im Kern gegen die Kürzung der Finanzausgleichsmasse durch das Land.
Zum Hintergrund:
Bereits in früheren Entscheidungen hat der Niedersächsische Staatsgerichtshof den individuellen Anspruch jeder Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde sowie jedes Landkreises auf eine finanzielle Mindestausstattung bestätigt. Seit der letzten Entscheidung im Jahr 2001 hat sich die finanzielle Lage der Kommunen stark verschlechtert.
Der Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung richtet sich gegen das Land. Zum Inhalt dieses Anspruchs gehört auch, dass es den Kommunen möglich sein muss, freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben für ihre Einwohner/innen wahrnehmen zu können  Kommentarpiktogramm  . Diese Befugnis, die zum Kerngehalt der kommunalen Selbstverwaltung zu rechnen ist, wird wegen der Kürzung der Finanzausgleichmasse durch das Land Niedersachsen verletzt, weil es den klagenden Städten, Gemeinden und Samtgemeinden nur noch über die Aufnahme von Kassenkrediten möglich ist, diese Aufgaben wahrzunehmen. Andernfalls müsste der Umfang dieser Selbstverwaltungsaufgaben deutlich eingeschränkt werden. Wegen dieser erzwungenen Beschränkung ihrer Selbstverwaltungsmöglichkeiten sehen die klagenden Kommunen ihre verfassungsmäßigen Rechte als verletzt an.
Mit den vom Land beschlossenen Veränderungen sind für die niedersächsischen Kommunen Kürzungen in Höhe von rund 150 Mio. Euro verbunden. Die beabsichtigten Kürzungen machen für die Stadt Göttingen einen Betrag von rund 1,7 Mio. Euro aus  Kommentarpiktogramm  .
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Was macht die Meldung wichtig?

Mit welcher Strategie versucht die Stadt Göttingen ihren Haushalt zu sanieren? Strebt die politische Führung der Stadt Sparmaßnahmen überhaupt an?

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