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⇐ 9.9. -15:00 - blog.de "raubt" Urheberrechte? 08.09.2008 Zum 9. September ab 15:00 gelten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Blog.de. Darin sichert sich der Bloggerdient Blog.de weitreichende Nutzungsrechte für die Inhalte der Nutzer. [AGB = Allgemeiner Geschäftsbetrug. Dr. Dieter Porth.]
Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen:
An dieser Stelle sollte man sich einmal überlegen, welche Konsequenzen es haben kann. Ihr Foto könnte beispielsweise in einer Fotogalerie bei Pornoseiten auftauchen. Ihr Geschichte erscheint in einem Buch von Blog.de und sie sehen keinen Pfennig. Ihre Lieder erscheinen auf einem Sampler und sie erhalten keinen Pfennig Ihr Video, welches sie schon lange wieder heruntergenommen haben, wird in einer fernsehshow zu Bloggerppeinlichkeiten gezeigt. Sie können dabei keinen Widerspruch einlegen, da sie Blog.de. die Nutzungsrechte eingeräumt haben.
Ich halte die Allgemeinen geschäftsbedingungen von blog.de für Sittenwidrig. Dazu kurz folgende Begründung:
Es ist allgemein akzeptiert, dass Blogger-Dienste auf den Seiten der User Werbung zu schalten. Mit der Werbung werden die kostenlosen Dienste finanziert. Blogs gelten im allgemeinen Sprachgebrauch als öffentliche Tagebücher gelten. Die Blogger gehen entsprechend davon aus, dass Sie dem Bloggerdienst lediglich das Recht zur Veröffentlichung auf der Seite zugebilligt haben. Als Indiz ist hierbei zu werten, dass auf einigen Seiten entsprechende Copyrighthinweise zu finden sind. Auch finden sich in
Mit den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sichert sich blog.de quasi über das Kleingedruckte die umfassenden Nutzungsrechte für alle eingestellten Inhalte. Dies ist virtueller Diebstahl, da in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Beteiligung für die Urheber vorgesehen ist. Angesichts der dynamischen Entwicklung im Internet ist bald mit der Verkopplung von Internet und den anderen Medien zu rechnen.
Über die AGB klaut sich Blog.de die Inhalte der Blogger. Da die Blogger ihren Blog aber als öffentliches Tagebuch ansehen, nutzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Naivität der Blogger aus, um der Werke heimlich virtuell zu stehen - sprich ohne Rücksprache beliebig nutzen und verwerten zu können.
Interessant ist auch, dass blog.de sich das Recht vorbehält, ohne Benachrichtigung und OHNE Begründung Inhalte des Blogger zu löschen.
Dr. Dieter Porth
Reporterbericht: Kontaktlink zu Redaktion buergerstimmen.de [ Homepage ] (Dr. Dieter Porth)
Kleine Meldung von der Redaktion
Vorwort der Redaktion
Ein Redakteur Redaktion ist Mitglied bei Blog.de weil früher eine Kontaktaufnahme mit anderen Bloggern eher schwierig waren. Entsprechend erhielt ein Redakteur vor kurzem die neuen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) von blog.de. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Dinge im Detail geregelt, die in den Gesetzen nur schwammig geregelt sind.
Bei Blog.de gelten am September 2008 neue Allgemeine Geschäftsbedingungen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Blogger um ihre Nutzungsrechte gebracht. das nachfolgende Zitat der entsprechende Abschnitte stellt vor und in Kursivdruck sind die nach der Ansicht der Redaktion wichtige Textstellen hervorgehoben.
Auszug aus den AGBs von Blog.de
Abschnitt |
Text |
5. |
Inhalte |
5.1 |
"Inhalte" im Sinne dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sind sämtliche Inhalte, die der Nutzer in den Dienst einstellt und abrufbar macht. Dies sind vor allem Texte (einschließlich Kommentare zu Texten anderer Nutzer), die hochgeladenen Fotos, Videos, Musikdateien, Grafiken und andere Dateien (.doc, flash, etc.) sowie andere Bildelemente und die persönlichen Daten, soweit der Nutzer diese für andere Nutzer und die breite Öffentlichkeit sichtbar macht. |
5.2 |
Die Betreiberin behält es sich vor, für das Hosting von Inhalten auf andere Diensteanbieter zurückzugreifen. |
5.3 |
Im Übrigen behält die Betreiberin es sich in jedem Fall vor, Inhalte des Nutzers abzulehnen und gegebenenfalls ohne Begründung und ohne Benachrichtigung zu löschen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Einstellung von Inhalten oder deren Verbleib im Dienst. Insbesondere dürfen Dateien, bei denen die Verwertungsrechte bei Dritten liegen, nicht in den Dienst eingestellt werden, es sei denn, dem Nutzer liegt eine entsprechende Einwilligung vor. Weitere unzulässige Inhalte sind unter Ziffer 10 aufgeführt. |
5.4 |
Die Betreiberin behält es sich zudem vor, den Download von Dateien durch Nutzer und/oder andere Dritte zu verhindern. |
6. |
Nutzungsrechte |
6.1 |
Der Nutzer räumt der Betreiberin übertragbare einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte an den von ihm in den Dienst eingestellten Inhalten in dem zum Betrieb des Dienstes erforderlichen Umfang sowie nach Ziffer 6.3 ein. |
6.2 |
Insbesondere räumt der Nutzer der Betreiberin das Recht ein, die betreffenden Inhalte in die Plattform einzustellen und die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen vorzunehmen (Speichern auf den Servern etc.). Darüber hinaus räumt der Nutzer der Betreiberin das Recht ein, die Inhalte zu bearbeiten, um sie besser auf der Website präsentieren zu können. Die Betreiberin hat weiterhin das Recht, die Inhalte öffentlich zugänglich zu machen, zu senden und anderweitig öffentlich wiederzugeben, wobei hiervon insbesondere auch die Zugänglichmachung bzw. Sendung durch Übertragung der Inhalte auf feste oder mobile Engeräte anderer Nutzer im Rahmen von automatisierten Abonnement-Diensten (Push-Diensten) oder Abruf-Diensten (Pull-Diensten) (z.B. per Podcasting, RSS-Feed, Atom-Feed, XML-Schnittstelle oder anderen Technologien) umfasst ist. Unter dem Recht der öffentlichen Wiedergabe ist insbesondere auch das Recht zu verstehen, Inhalte in dem Dienst durch Streaming wiederzugeben, einschließlich der Möglichkeit, den Stream so zu gestalten, dass die gesendeten Daten vom Empfänger gespeichert werden können. |
6.3 |
Der Nutzer räumt der Betreiberin überdies das übertragbare einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die von ihm eingestellten Inhalte vollständig oder teilweise auf anderen von der Betreiberin betriebenen Websites öffentlich zugänglich zu machen, insbesondere zum Beispiel Fotos oder Textbeiträge aus dem/den Blogs des Nutzers aggregiert und unabhängig von anderen Inhalten des/der Blogs auf einer anderen Website anzuzeigen. Zudem räumt der Nutzer der Betreiberin das Recht ein, die Inhalte auch auf Websites dritter Anbieter zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen und die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen vorzunehmen sowie die Inhalte dem Drittanbieter zu übermitteln und/oder diesen Anbietern Zugang zu den Inhalten für die vorgenannten Zwecke zu gewähren, einschließlich des Rechts, in diesem Zusammenhang die Inhalte für die Einbindung in deren eigene Website zu vervielfältigen (vgl. jedoch Ziffer 9). Zum Erreichen der in dieser Klausel genannten Zwecke darf die Betreiberin gängige technische Verfahren einsetzen. Der Nutzer ist damit einverstanden, dass der betreffende Drittanbieter den jeweiligen Inhalt des Nutzers übernimmt und ebenfalls veröffentlicht, das heißt in der gleichen Weise nutzt, die dies auch in dem hiesigen Dienst vorgesehen ist. Der Nutzer hat jedoch die Möglichkeit, die Nutzung seiner Inhalte, wie sie in dieser Klausel beschrieben ist, zu unterbinden. |
6.4 |
Der Nutzer entscheidet vorbehaltlich Ziffer 5.4 selbst, ob er seine Inhalte über die unmittelbare Wiedergabe auf den Bildschirmen der Internetnutzer hinaus auch zum Download für andere Nutzer, das heißt zur dauerhaften Speicherung, anbieten will. Im Zweifel muss er die betreffende Datei entsprechend kennzeichnen. Die Betreiberin selbst räumt Dritten keine Rechte ein, da sie nur den Dienst als technische Plattform betreibt, auf der Nutzer miteinander in Kontakt treten können. |
6.5 |
Für die Einräumung der Nutzungsrechte leistet die Betreiberin dem Nutzer keine Vergütung, da die Betreiberin dem Nutzer durch den Dienst bereits das Forum bietet, seine Inhalte der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Der Nutzer ist damit einverstanden, dass bereits dieser Dienst die angemessene Vergütung darstellt. |
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Handystrahlung Jeder Dritte erlebte schon Phantomanrufe 07.09.2008 Die BITKom, Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., hat laut einer Befragung unter 1001 Handynutzern jeder dritte schon einmal das Gefühl gehabt, dass sein Telefon klingelt oder vibriert. Der Präsident von der BITKom, Prof. August-Wilhelm Scheer führt dies auf den Wunsch der Menschen zurück, angerufen zu werden. [Rutengänger sollen empfindlich auf Wasser reagieren. Warum sollten Handybesitzer nicht auf Strahlungsimpulse reagieren? Dr. Dieter Porth]
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