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⇐ Hausfriedensbruch
ZAK rügt Verstoß bei RTL-Sendung "Mietprellern auf der Spur" vom 4.7.11
19.10.2011 Die ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht) rügt bei der RTL-Sendung Mitprellern auf der Spur vom 4. Juli 2011 die nachträgliche Manipulation von Bildmaterial als einen Verstoß gegen journalistische Grundsätze. Der Vorstoß wurde durch einen nachträglichen Bericht bei Bild.de aufgedeckt. Dort wird mit dem zugespielten Video-Rohmaterial gezeigt, dass das Fernsehteam für die RTL-Sendung Mietpreller gegen den erklärten Willen des geistig behinderten Wohnungsinhabers in dessen Wohnung eindrang und Filmaufnahmen machte. Der Verstoß wurde von RTL eingestanden.
[Für mich beweist das Video nach meinem laienhaften Rechtsverständnis, dass das Filmteam hier eindeutig Hausfriedensbruch begangen hat. Nun ist aber Hausfriedensbruch ein Antragsdelikt. Ob hier die Straftat üble Nachrede (Verleumdung) vorliegt, dass wegen der Veröffentlichung mit bis zu zwei (fünf) Jahren Gefängnis bestraft werden kann, muss offen bleiben. Dr. Dieter Porth.]
Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...
Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ist aber eine Grenze, die besonders auch der Reporter immer beachten muss. Ich finde es erschütternd, dass in dem vorliegenden Fall ein Behinderter, der eigentlich unter dem besonderen Schutz der Gemeinschaft steht, gegen seinen Willen das Filmen und Ausstrahlen des Filmmaterials erdulden muss.
Leider ist Hausfriedensbruch laut §123 StGB ein Antragsdelikt. Es stellt sich aber die Frage, ob hier auch der Tatbestand der Verleumdung gemäß §187 StGB bzw. der Üblen Nachrede gemäß §186 StGB erfüllt ist, wobei Verleumdung nach meinem Wissen kein Antragsdelikt mehr ist. Für eine Verleumdung müsste eine falsche Tatsachenbehauptung vorliegen. Laut dem Bericht bei Bild.de wurde in der Sendung behauptet, dass der Behinderte mit dem Filmteam in seiner Wohnung einverstanden gewesen sei, wobei das von bild.de Rohmaterial das Gegenteil beweist. Da die Aussagen zum Filmverbot in der Wohnung auf dem Videorohmaterial vorlagen, gehe ich davon aus, dass die Veröffentlichung wider besserem Wissens erfolgte. Auf den Aufnahmen bei Bild.de hat der Betroffene sich zweimal klar gegen die Aufnahmen in seiner Wohnung ausgesprochen. Gerade durch die Behauptung, dass das Team in der Wohnung drehen dürfte, konnte das weitere Material gesendet werden, mit welchem der Behinderte dann öffentlich verächtlich gemacht wurde. Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis könnte mit der Ausstrahlung hier die Straftat einer öffentlichen Verleumdung vorliegen.
Dr. Dieter Porth
Emailnachricht: Kontaktlink zu ZAK(Kommission für Zulassung und Aufsicht) [ Homepage ]
Die ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht) meldet - ZAK-Pressemitteilung 20/2011: ZAK beanstandet Verstoß gegen journalistische Grundsätze bei RTL
(Link zur Meldung – Angesurft am 19.10.11, aufmerksam geworden auf die Meldung durch die Meldung bei Meedia, die wiederum bei die Meldung und das Video bei Bild.de aufmerksam gelesen haben Die Links wurden von der Redaktion nachgesetzt. – Zur Moderatorin gibt es auch einen Wikipedia-Artikel) - 18.10.2011
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in ihrer heutigen Sitzung in München eine Folge der Reihe "Mietprellern auf der Spur" bei RTL beanstandet. In der Sendung vom 4. Juli 2011 hatte die Moderatorin Vera Int-Veen die offenkundig verwahrloste Wohnung eines vermeintlichen "Mietprellers" betreten. Für die Zuschauer entstand der Eindruck, der Bewohner habe das Fernsehteam hereingelassen. Tatsächlich hatte der noch minderjährige Mann seine Zustimmung nicht erteilt. Die verfälschende, nachträgliche Bearbeitung des Filmmaterials war ein Verstoß gegen journalistische Grundsätze. RTL hat den Verstoß eingestanden.
Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die ZAK ist abschließend zuständig für die Zulassung und Kontrolle bundesweiter Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Plattformregulierung sowie der Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Mitglieder der ZAK sind die gesetzlichen Vertreter (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten.
Vorsitz: Thomas Fuchs (Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein)
Beauftragter Programm und Werbung: Thomas Langheinrich (Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg)
Beauftragter Plattformregulierung und Digitaler Zugang: Dr. Hans Hege (Medienanstalt Berlin-Brandenburg)
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Filmfabrik 19.10.2011 Das Duderstädter Kino Filmfabrik zeigt in der Woche vom 20.10. bis 26.10.11 die Romanze "Homies", die Komödie "What a Man" und den Klassiker "Avatar - Aufbruch nach Pandora". Am Freitag und Samstagspätabend wird der 3D-Horror "Final Destination 5" gezeigt. Ausstellung 18.10.2011 Die ehrenamtlich betriebene Galerie Studio Wasserscheune e.V. in Erbsen konnte die bundesweit bekannte Künstlerin Andrea Rausch für zwei Ausstellungen in der Wasserscheune begeistern. Vom 23.10 bis zum 27. November 2011 und vom 8. bis 22. Januar 2012 stellt die Künstlerin einige Exponate ihrer Neuen Naiven Kunst in der Wasserscheune aus. Die Novemberausstellung wird um das Thema Afrika kreisen Geschlechterkampf 18.10.2011 Wenn es in einer Beziehung zu Gewalt kommt und die Polizei gerufen wird, dann wird meist der Mann - selbst bei Notwehr - aus seiner Wohnung gewiesen. Im aktuellen Newsletter gibt der Verein Manndat unter andere verschiedene Verhaltensregeln, wie ein Mann auf eine gewalttätige Frau angesichts der juristischen Rahmenbedingungen in Deutschland reagieren sollte. Da die Polizei und auch die Justiz bei Paargewalt oft feministisch agiert, gilt bei austickenden Ehefrauen oder Freundinnen die Devise: "Nicht zurückschlagen, sondern lieber die Wohnung verlassen." Bei dem Zitat Newsletterartikels findet sich auch der Link zum Newsletter. Studentenkritik 18.10.2011 Die Landes ASten-Konferenz Niedersachsen kritisiert das Deutschlandstipendium als ineffektive, teuere, politische Werbemaßnahme. Sie verweise auf das Bundesforschungsministerium, wonach für jeden Euro, den ein Student bekam, die Unis zusätzlich zwei Euro für Werbung und Verwaltung ausgeben mussten. Die Stipendien haben den Nachteil, dass für die Stipendien private Geldgeber eingeworben werden müssen, die auf die Vergabe der Stipendien ungebührlich Einfluss nehmen können. Statt des Deutschlandstipendiums wird die bundesweite Einführung eines Studiengelds gefordert. Media-Control 18.10.2011 Am zurückliegenden Wochenende behaupteten die Agenten-Comedy "Johnny English – jetzt erst recht" und der Wikingerfilm "Wickie auf großer Fahrt" ihre Plätze 1 und 2 in den Media-Control-Kinocharts. Die neugestartete Komödie "Wie ausgewechselt" schaffte es mit 135k Besuchern nur bis zum Bronzeplatz, während "atemlos" mit 101k Zuschauern nur den Zwiebelplatz erreichte. Lumiere 18.10.2011 Das Lumiere zeigt in der Woche vom 20.10. bis 26.10.11 an ausgewählten Terminen das Drama "Blue Valentine", den Science Fiktion "Moebius", die Erzählung über den alten "Gianni und die Frauen" sowie die Doku " Berlin-Paris - Die Geschichte der Beate Klarsfeld". Für die Kurzfilmfreunde gibt es am Donnertag die dialektreiche Zusammenstellung "Shorts Attack: Deutsch für Profis" zu sehen. "3D"-Kino gibt es live in Form der Improshow mit der Comedy Company am Samstagabend auf der Bühne zu erleben. Die Kinder dürfen sich am Samstag und Sonntagnachmittag auf "Das Sams in Gefahr" freuen. | |
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